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Meine Mutter hat mir als ich 22 Jahre alt war, nicht mehr zu hause gewohnt habe, 500 Euro geliehen, was aber nur sie und ich wissen, wir haben es nirgends schriftlich festgehalten und sie hat es mir auch nicht überwiesen sondern bar gegeben.Dann bin ich letztes Jahr im Oktober zu ihr und ihrem Freund gezogen als ich im 2. Monat schwanger war, weil mein Ex nmit vor die Türe gesetzt hat, und habe ihr jeden Monat 300 Euro gegeben obwohl ich die ersten 2 Monate nur auf der Couch geschlafen hatte.Sie haben sich ein Haus gekauft wo ich dann im November mit eingezogen bin, hab dann weiter die 300 Euro Miete gezahlt, habe sie ihr aber immer bar gegeben weil sie es nicht überwiesen haben wollte.Bis nach der Geburt im April, hab ich diese selber gezahlt, dann habe ich Hartz 4 bekommen und die sollten die Miete dann überweisen, sie haben es wegen einem Fehler mir überwiesen und ich habe es nicht mitbekommen und so zwei Monate keine Miete gezahlt, haben ab April auch einen Mietvertrag abgeschlossen und im Juli haben sie mich dann rausgeschmissen und die Arge weiß auch bescheid und haben dann keine Miete mehr überwiesen, hab bisher nicht gekündigt und meine Mutter hat auch noch nichts bei der Steuer angegeben so das sie auch keinen Nachteil davon hat.Jetzt wohne ich bei meinem Partner mit meiner Tochter und bekomme nur noch Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.Meine Mutter meint jetzt das ich ihr das Geld endlich mal wiedergeben soll, kann sie das rechtlich irgendwie einklagen?Denn es wurde so nichts schriftlich festgehalten und es gibt keine Belege darüber das sie mir Geld geliehen hat oder das ich ihr Miete gezahlt habe.Ist eine Mutter nicht sowieso verpflichtet ihr Kind bis zum 25. Lebensjahr zu unterstützen?Denn ich habe ja dann wieder in ihrem Haushalt gelebt, also ich hatte keine eigene Wohnung in dem Haus sondern nur ein Zimmer und den rest haben wir uns geteilt.Ich danke schonmal für ihre Antwort.
Ich habe ein großes Problem. Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte und habe eine Baugenehmigung für einen Kelleranbau vom Bauamt erhalten. Der Nachbar hat an der Grenze seine Terrasse und eine 2 m hohe Klinkerwand. Wir müssen laut Statiker die Wand unterfangen, was wir auch veranlaßt haben. Uns hat nur leider keiner gesagt, dass wir die Zustimmung der Nachbar einholen müssen. Wir haben gedacht zur Bausicherung haben wir das Recht zur Unterfangung. Jetzt habe ich im Nachbarschaftsrecht NRW nachgelesen, dass ich nach § 22 Abs. 3 das Recht habe zu unterfangen. Leider steht in § 16, dass wir diese Maßnahme dem Nachbarn vier Wochen vorher schriftlich anzeigen müssen. Das habe ich nicht gemacht. Jetzt meine dringliche Frage, weil der Nachbar schon mit einem Anwalt hier war. KANN ICH DIESES VERSÄUMNIS NACHHOLEN ODER HEILEN? Ich bin für jede Antwort dankbar.
Hallo!
Am 22.03.2010 habe ich die erste Rechnung von www.outlets.de erhalten, Einspruch eingelegt und gegen Benutzung meiner Daten gemahnt. Kündigung geschickt etc. Keine Antwort - nur Geldforderung oder Vielen Dank für Ihren Support. Eine Anmeldebestätigung sowie eine Widerrufsbelehrung hatte ich zuvor nie erhalten. Demnach konnte ich auch keinen Widerruf einlegen. Zugangsdaten habe ich auch keine und kann bis heute deren Dienst nicht nutzen - auch hier habe ich ca. 30 Mails geschrieben mit der Bitte um Zusendung der Bankdaten - keine persönliche Antwort oder Kundenservice. Nur eine Eingangsbestätigung mit einer diversen Bearbeitungsnummer und folgend eine Standardantwort mit "Vielen Dank für Ihren Support". Dieses Spiel ging bis zur letzten Mahnung und nun haben sie mir die Deutsche Zentral Inkasso auf den Hals gehetzt - habe Widerruf eingelegt per Einschreiben/Rückschein. Auf Mails antworten die auch nicht. Selbst als ich den Brief von der Verbraucherzentrale IContent per Einschreiben/Rückschein zugesendet habe, haben zwei unterschiedliche Personen (u.a. Tom Wiese) an zwei unterschiedlichen Tagen meinen Brief abgeholt - der ist bestimmt in irgendeiner Tonne gelandet - beide Rückscheine habe ich als Beweis da!
Was kann ich tun? Muss ich bezahlen? Ist der angebliche Vertrag mit IContent/www.outlets.de nicht vertragswidrig? Gilt hier "Keine Dienstleistung, kein Geld"?
Bitte sehr dringend um Ihre Hilfe!
Beste Grüße und herzlichen Dank an Alle!
K. F.
Hallo zusammen,
hab mal eine Frage und hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Ich arbeite seit über 2 Jahren in einer Firma in der die Stempelzeiten elektronisch erfasst werden.
Da ich mit der Kernarbeitszeit aufgrund meiner Tochter ein Problem hatte habe ich mit meinem Chef die Vereinbarung getroffen schon morgens um 5 uhr anzufangen statt um 6 uhr meistens bin ich schon gegen 4.30 uhr das stempel ein weil ja erst um 5 uhr gerechnet wird.jetzt allerdings traf mich der schlag als mein chef mir offenbarte das meine Arbeitszeit ab 4.30 uhr also direkt ab Stempelung zählt.Das heißt meine Firma hat mir jeden Tag eine halbe Std.zu unrecht auf mein Gleitzeitkonto gebucht . Heute morgen dann der Schock von +26 Std Gleitzeit auf -43 Std . Ist das zulässig ?? bzw wielange dürfen sie mich zurückrechnen ??
Muss leider sagen das ich meine Stundennachweise nie genau angeschaut habe aber ist das so zulässig ??
Wäre echt dankbar wenn mir das jemand helfen kann .
MfG Katrin
Hallo zusammen,
ich habe im Fernsehen einen Bericht gesehen, in dem berichtet wurde, dass bei Vorruhestand der Rentenabschlag von 10,8% Rechtswidrig sei (angeblich lt. BGH-Urteil).
Wer kann mir dazu mehr sagen oder hat evtl. Ansprechpartner.
Ich bin 62, habe 50% Schwerbehinderung – unbefristet - und bin mit 60 in Vorruhestand gegangen mit 10,8% Rentenabschlag.
Besten dank für – hoffentlich zahlreiche und aussagekräftige - Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
kleingolf
Hallo, meine Tochter (Studentin)hat eine 2 Zimmer Wohnung angemietet und in der ersten Nacht stellte sie fest, dass sie von Bettwanzen gestochen wurde. Muss sie in der Wohnung bleiben oder kann sie vom Mietvertrag zurücktreten? Wer muss die Kosten für den Kammerjäger und für die Reinigung tragen? Kann man eine Wohnung, die vom Kammerjäger behandelt wurde, direkt danach bewohnen oder muss die Wohnung eine Zeit lang unbewohnt bleiben? Gibt es schädliche Stoffe, auf die Allergiker reagieren? Muss das Ordnungsamt informiert werden? Kann mir jemand Rat geben? Danke für Eure Hilfe!
Ich habe ein Konto bei der Volksbank. Dieses wurde so eingerichtet das ich es nicht überziehen kann. Also ich konnte keine Zahlungen machen wenn das Konto nicht genügend gedeckt ist. Dies war damals sehr umständlich da die Abbuchungen (Miete etc)nicht ausgeführt wurden bis das Gehalt auf dem Konto war. So hat mir der Bankangestellter ein Dispokredit bis 500 Euro eingerichtet um die Abbuchungen nicht zu behindern. Nun kam es zu finanziellen Engpass und ich konnte nicht mehr zahlen.
Die Bank hat aber frisch darauflos alle Zahlungen (weit über 500 Euro), insgesamt 1550 Euro ausgeführt ! Obwohl wir eine Limite auf 500 Euro gesetzt haben,so habe ich meinerseits versanden. Nun möchte die Bank die gesamte Summe inkl. Zinsen zurück!
Wie soll ich mich verhalten?
Besten Dank für die Tpps.
AR
Hallo,ich habe einen 24mon. Vertrag mit einem Fitness-studio. Jedoch kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren. Ich habe eine fristlose (außerordentliche) Kündigung abgeschickt mit einem ärztlichen Attest (vom Hausarzt), dass bestätigt, auf Grund einer nun chron. Erkrankung kein Sport (u.a.in einem Fitness-studio) mehr möglich sei. Die Verwaltung aber verweigert die Kündigung und verlangt ein ärztl. Attest von einem Facharzt mit genauer Diagnose und wie lang die Krankheit schon besteht und wohlmöglich anhält ( da sie chronisch ist, ja wohl auch länger ^^). Ich möchte aber nicht, dass Leuten eines Fitness-betriebes bekannt wird, woran genau ich erkrankt bin.
Was kann ich tun?? Bin ich verpflichtet, so geanu Auskunft darüber zu geben??die allgemeinen Links hier im Internet zu diesem Thema sind mir zwar bekannt, in denen steht, dass ein ärztl. Attest genügt. Was aber, wenn die sich dort im Fitness-Studio trotz Attest stur stellen?Lieben Dank schon mal für Eure Hilfe...Mina