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Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer untereinander nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung. Die übrigen Wohnungseigentümer können dies nicht ohne weiteres (z.B. durch einen Beschluss) unterbinden. Wollen die Wohnungseigentümer eine Nutzung einer Eigentumswohnung für Feriengäste oder kurzfristige Vermietungen untersagen, so müssen sie dies in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder von einer Genehmigung ihrerseits abhängig machen (BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az.: V ZR 72/09).
Ein Mieter einer Wohnung hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Stromversorgung innerhalb der Wohnung so stark ist, dass er ein größeres Haushaltsgerät (z.B. Waschmaschine) und mehrere kleinere Haushaltsgeräte (z.B. Staubsauger, Stereoanlage etc.) gleichzeitig einschalten kann (BGH, Urteil vom 10.02.2010, Az.: VIII ZR 343/08).