Die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen betreiben ein Mietrechtsforum im Internet, in dem alle Fragen rund ums Mietrecht zur Sprache kommen. Jeder User kann Fragen stellen und vom Wissen und der Erfahrung der gesamten Community profitieren.
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich stand kürzlich vor meiner Wohnungstür und hab mein Schloss nicht mehr aufbekommen. Also man konnte den Schlüssel nur noch bis zu einer bestimmten Position drehen. Nach langem hin und her, ein wenig ruckeln hab ich die Tür nach einer halben STunde ruckeln dann doch noch aufbekommen, sodass kein Schlüsseldienst nötig war.
Ich habe auch die Hausverwaltung informiert und die schickten dann einen Handwerker der den Zylinder austauschte, weil das Öffnen des Schlosses nur noch ein Glücksspiel war. So jetzt hab ich von der Verwaltung eine Rechnung über den Austausch des Schlosses bekommen, die ich bezahlen soll mit der Begründung.
"Beim Einzug in ihre Wohnung wurde ihnen ein gangbares Wohnungseingangstürschloß übergeben. Wir erlauben uns, Ihnen die entstandenen Reparaturkosten in Rechnung zu stellen."
Im Mietvertrag steht leider auch noch folgender Passus: "Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 150DM und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden."
So meine Frage ist jetzt ist das überhaupt zulässig? Ich meine ein Schloss gehört doch zur Wohnung und ich hab das ja nicht absichtlich kaputt gemacht, das ging ja einfach von einem auf den anderen Tag nicht mehr auf. Und wenn das rechtens wäre hätte ich dann nicht beim Einzug nachweißlich auch ein neues Schloss eingbaut bekommen müssen, wenn die Verwaltung schon auf den durch mich verursachten Verschleiß pocht.
Falls ich das jetzt bezahlen muss kann ich dann theoretisch beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen? Mit viel Glück geht es ja manchmal noch auf. Ich sehe das nämlich wirklich nicht ein hier ein neues Schloss zu bezahlen (auch wenns nicht die Welt kostet), wo ich sowieso demnächst ausziehen wollte.
Ich danke schon mal im voraus für die Antworten
Viele Grüße
Muss ich, wenn ich die 3 Monate Kündigungsfrist zahle, auch die Heizkosten mitbezahlen, oder nur die anderen Nebenkosten?
Ich wohne nicht in dieser Wohnung. Der Mietvertrag ist durch Vortäuschen falscher Tatsachen entstanden, ich war zu gutgläubig, habe auch mündliche Aussagen vertraut, die sich nach Unterschrift als falsch herausstellten. Ich kündigte, bevor der Vertrag anfing, und jetzt hänge ich im Vertrag fest und muss die 3 Monate zahlen.
Hinzukommt, dass der Mietvertrag extrem schlampig ausgefüllt ist. Da fehlt die Hälfte. Bei den Nebenkosten steht nur: 8 Euro Hauswart, unterm Strich 80 Euro. Da sind theoretisch die Heizkosten mit drin, ich schätze 70 Euro, aber aufgelistet ist nichts. Ich weiss nichtmal, ob der Vertrag so rechtsgültig ist. Aber es ist zu teuer, es auf ein Verfahren durch Unterlassen der Mietzahlung ankommen zu lassen.
Weiss hier jemand Bescheid?
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages einigten sich beide Parteien am Telefon um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Ich (Mieter) überwies der Mieterin die Kaution von 2MM, um so die Abwicklung des Mietvertrages vor Beginn Ihres Urlaubes abzuschließen (ohne den Mietvertrag zu haben). Einen Tag nach meiner Überweisung änderte sich für mich aus privaten und beruflichen Gründen Alles.Es stand fest, dass ich nicht in diese Stadt und so in diese Wohnung ziehen konnte.
Da ich die Vermieterin am gleichen Tag telefonisch nicht erreichen konnte teilte ich Ihr erst einen Tag später mit, dass es mir furchtbar leid tue, mir es aber unmöglich sei einzuziehen und daher sofort kündigen würde (2 Tage nach Telefonat und Überweisung). Weiterhin fragte ich Sie, ob Sie mir die Kaution zurückzahlen könne wenigsten einen Teil, da ich ihren Mehraufwand verstehen würde. Sie sagte, vor dem Urlaub würde Sie das nicht mehr schaffen.
Ich habe Sie nach Ihrem Urlaub angerufen und gefragt wie wir die Situation klären könnten: (sinngemäß) „Da wir ja durch Sie Verluste hatten werden wir die Summe einbehalten. Sehen Sie es als Lehre an! Eigentlich müssen Sie uns noch eine schriftlich Kündigung zukommen lassen, aber das ist jetzt nicht mehr von Nöten, da ich sie nicht weiter belangen werde.“ Bis heute habe ich nichts unterschrieben, sicherlich bin ich einen mündlichen Vertrag eingegangen.
Meine Frage kann die VM die kompletten 2MM einbehalten? Ist das Recht auf ihrer Seite??
Dieser mündliche Vertrag hatte keine Kündigungsfrist .... oder? Habe ich eine Möglichkeit etwas wieder zu bekommen?
Muss ich eine mündliche Absprache/Vertrag schriftlich kündigen, oder reicht es ebenfalls mündlich?
Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß
Budi
hallo
Wir sind vom Hausbesitzer informiert worden, das ab 1.06.2010 ein Hausverwalterwechsel statt finden. Das war für uns Mieter ok. Nun haben wir diese neuen Hausverwalter zwar nicht persönlich aber mitunter mit frechen Einwurfbriefen kennen gelernt. In dem einen heißt es, sie will zur Kontrolle der Bausubstanz am 31.08.2010 eine Begehung sämtlicher Mieträume machen. Als Mitbringsel kommen 2 ihrer Angestellten und eine dicke fette Kamera mit. Müssen wir Mieter das hinnehmen ? ES ist doch nur ein Hausverwaltungswechsel und die Eigentümer sind die gleichen wie vorher.
Danke für eure Antworten im Voraus
Marina
Habt ihr auch so rücksichtslose Nachbarn?
Es gibt mehrere Nachbarn (auch direkt nebenan), die uns ehrlich sehr stören, wie z. B. ....egal zu welcher Uhrzeit, ob es in den Morgenstunden, oder sogar sehr spät in der Nacht, knallen meine Nachbarn mit seiner Wohnungstür. Frage mich, ob die den keine Türklinke von innen und außen haben, die sie drücken oder ziehen und so normal die Türe schließen können. Das gleiche gilt auch in ihrer Wohnung spielen die Fußball oder springen gegen die Decke. Wir haben auch so schon ein sehr hellhöriges Haus. Finde es einfach frech, da wir immer die Türen langsam bzw. leise schließen. Auch wenn ich das Haus verlasse, ziehe bzw. knalle ich nicht einfach die Tür hinter mir zu, sondern drehe mit dem Schlüssel und ziehe sie an, dann abschließen. Das Reden mit den Nachbarn ist nicht gerade einfach, nix verstehen, kein Deutsch oder wollen es nicht verstehen. Da die trotz Bitte auf Rücksicht zu nehmen, wieder weitermachen.
99% von meinen Nachbarn sind vor kurzem aus Sibirischen Walechei oder aus Kasachischen Stäppen her gekommen, deswegen vermutte ich dass dort sowas unbekannt ist " Türe leise zu machen".
Ich hab mich schon bei Vemiterin mehrmals beschwert, aber es hat nicht gebracht. Die gab mir einen Zettel wo ich Uhrzeit und den verursacher aufschreiben soll. Das geht aber nicht, weil ich aus meiner Wohnung nicht sehen kann, wer mit der Tür zu knalt. Wie sollte ich eurer Meinung reagieren?
Hallo,
unsere alte Hausverwaltung hat unsere Kaution als Sicherheit für die noch kommende Nebenkostenabrechnung von 2009 und 2010 (Ende des Mietverhältnisses war der 31.03.2010) zurückbehalten.
Wie lange darf er das?
Er hat auch 120,-€ für das Wechseln der Badezimmertür berechnet aber die Rechnung ist auf dem Namen eines anderen Mieters geschrieben worden. Obwohl ich ihm mehrfach per Mail und per Telefon um eine Korrektur gebeten habe, weigert er sich eine richtige Rechnung zu stellen. Dabei könnte ich diese Rechnung bei meiner Versicherung einreichen und müsste die Kosten nicht selber tragen.
Ich würde gerne zum Anwalt gehen, aber habe angst wegen den Kosten, die noch dazu kommen würden und dass es sich bei diesem Betrag nicht lohnt. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung aber mit 300,-€ Eigenbeteiligung. Kann ich die Kosten der Hausverwaltung berechnen?
Was würden Sie mir raten, soll ich einen Anwalt aussuchen?
Ich fand nämlich auch die Kautionsabrechnung sehr seltsam, denn sie ist auf dem Cent genau ausgenullt worden und das machte mich etwas stutzig.
Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung sehr freuen, weil ich dann entscheiden kann, wie ich vorgehen muss.
MfG
Aylin Aslaner
Hallo!
Heute morgen um ca. 7:20 Uhr lief plötzlich kein Wasser mehr in meiner Wohnung.
Normalerweise dusche ich jeden Morgen um etwa diese Zeit bevor ich dann zur Arbeit fahre.
Ausnahmsweise hatte ich das schon gestern Abend erledigt, aber eigentlich wollte ich mich noch rasieren...
Als ich dann wenige Minuten später das Haus verließ, stand der Wagen des Installateurs schon auf dem Hof.
Meine Fragen nun: Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt, ist der Vermieter dann nicht verpflichtet seinen Mieter (2-Parteien-Haus) umgehend zu informieren?Wenn es sich um eine geplante Wartung / Reparatur handelt, sollte der Mieter doch wohl mindestens 24 h vorher informiert werden, oder sehe ich das falsch?
Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten (Mietminderung) gegenüber meinem Vermieter?
Vielen Dank für Hinweise!
Hallo zusammen,
Wir wohnen seit ca. 2 Jahre in einer schönen großen Wohnung im 1. Stock eines 2 Parteienhauses. Im Mietvertrag haben wir zusätzlich ergänzt das der Mieter für Abflussbereinigung selbst aufkommt.
Ich dachte mir naiverweise nichts dabei aber schon kurze Zeit später merkten Wir das die Toillette schnell mal verstopfte. Da diese schon etwas mitgenommen aussah haben wir kurzerhand eine neue besorgt und selber eingebaut. Hat uns gerade mal 30 Euro gekostet und wir haben das weil wir nicht wegen jeder Kleinigkeit beim Vermieter antanzen natürlich selber bezahlt.
Man hatte schon an der alten Toillette gesehen das eine große Ablagerung vorhanden war und wir hofften das damit alles wieder gut sein müsste.
Es ging auch eine Zeit lang gut aber dann war immer wieder so alle 2-4 Monate der Abfluss dicht, aber zum Glück konnte ich mit dem Pömpel das schnell beheben.
Vor ein paar Tagen war es dann aber so schlimm das ich den Klemptner rufen musste und der hat dann festgestellt das der Abfluss so dicht mir Ablagerungen war, das da gerade mal ein hauchdünner Durchgang war. Und er sagte auch das bestimmt 15 Jahre lang nichts gemacht wurde.Denn nur durch diese lange Zeit könnten sich solche Ablagerungen bilden.
Die Vermieterin kam dann auch und der Installateur konfrontierte sie mit den Tatsachen, aber sie war da gar nicht interessiert dran sondern sagte sinngem. das sie das ja wüsste und das sie ja schlau gewesen ist und im Mietvertrag extra diese Klausel reingeschrieben hat, wonach der Mieter für die Kosten aufzukommen hätte.
Meine Frage wäre natürlich: Muss ich wirklich komplett dafür aufkommen? Schließlich war es nicht unser Verschulden und der Abfluss war (wahrscheinlich ist an anderer Stelle immer noch ) mängelhaft.
Wie ist da die Rechtslage?
lG