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Im Verkehrsrechtsforum der Rechtsanwälte Kotz aus Siegen, kann jeder Bürger Fragen zum Verkehrsrecht stellen und vom Wissen und den Erfahrungen anderer Nutzer profitieren.
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Hinzugefügt am 11.09.2010 - 02:27:20 von
Kategorie: Gesellschaft RSS-Feed exportieren
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Bussgeldbescheid - Verjährung
Hallo Forumgemeinde!Ich habe eine Frage zu einer Mahnung aus einem Bußgeldbescheid: Verkehrsordnungswidrigkeit wurde festgestellt am 19.12.2008, der Bußgeldbescheid wurde zugestellt am 05.02.2009 und ich habe damals fristgerecht bezahlt. Jetzt habe ich am 27.05.2010 eine Mahnung erhalten mit folgender Kostenaufstellung:Geldbuße: 60€, Gebühr: 20€, Auslagen: 3,50€, Mahngebühren: 2,50€ Summe: 86€ und geleistete Zahlungen: 64,50€, geschuldeter Betrag: 21,50€. Ich bin mir ziemlich sicher, damals den rechtmäßigen Betrag gezahlt zu haben, diese Mahnung kann ich nach mehr als 12 Monaten nicht nachvollziehen. Ist diese Sache denn nicht verjährt?Vielen Dank für Antworten
06.06.2010 - 16:51:11
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Krankenversicherung
Hallo zusammen, habe folgendes Problem: habe bei der KV einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt.Habe dann natürlich auch die errechnete Beiträge zugeschickt bekommen.Da die Beiträge zu hoch waren habe ich innerhalb der gesetzlichen Frist einen schriftlichen Widerspruch niedergelegt und das Versicherungsschutz abgelehnt.Eine Bestätigung, dass mein Widerspruch eingegangen sei habe ich bekommen, doch die KV schickt mir weiterhin Post.... -Ich würd die Beiträge nicht zahlen und Ruhen der Leistungsanspruches wegen Zahlungsverzuges---Habe schon tausend mal  mit  denen telefoniert ich  weiss einfach nicht  mehr weiter.''Ich muss doch nicht  bei dennen versichert bleiben?'Ich hatte eine anfrage geschickt die mir dazu einen Angebot und  ich  habe  es  abgelehnt..oder sehe ich das falsch?Was  soll ich  noch  tun um da raus zukommen? danke im voraus LG Steffi
13.05.2010 - 15:29:14
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Autodiebstahl
Hallo, mir wurde vor 8 Monaten das KFZ gestohlen, die Versicherung zahlt nicht und lehnt auch nicht ab. RA hat schon eine Frist gesetzt, ist der VR aber scheinbar egal.So unterschwellig wollen die mir nicht glauben das der Wagen gestohlen wurde.......warum wohl sollten die sonst nicht zahlen und auch keine Stellungsnahme abgeben. Da wir keine Rechtsschutz haben und der Wagen auch keine Nobel Karosse ist, wollen wir nicht klagen da diese Sache vielleicht zu teuer wird. Ich habe im www jemanden gefunden der mit der selben VR den gleichen Ärger hat und 4 Jahre einen Prozess geführt hat und am Ende verloren hat wegen einer Hotelrechnung die das Datum auswies als er eingecheckt hat und nicht als er das Hotel verließ.... Mal angenommen man würde mir so etwas unterstellen und behauptet ich hätte den Wagen entwendet müßten die dann nicht dem VR-Nehmer den Schaden zahlen und sich an mich wenden??? Der Versicherungsnehmer ist meine Frau und ich bin mit dem Wagen ein paar Tage weg gewesen. So weit ich noch weiß bin ich auf dem VR Schein als Berechtigter Fahrer eingetragen aber nicht als VR Nehmer. Gruß
13.05.2010 - 15:24:57
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Baumbruch zu Nachbarn
Bei uns im Garten ist eine große Tanne vom Baumbruch bedroht. Bei einem Bruch könnte sie beim Nachbargrundstück viel beschädigen. Welche Versicherung ist hier zuständig ? Ist es relevant, dass die Tanne schon stand, als wir das Haus kauften? Vielen Dank für Anwort Nina
13.05.2010 - 15:23:52
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Diebstahl Mehrfamilienhaus
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurden aus dem Trockenkeller eines Mehrfamilienhauses 4 Jeanshosen gestohlen. Ich habe dies bei der Polizei auch angezeigt. Die Polizie nahm einen Diebstahl auf! Es gab keine Anzeichen eines Einbruches in das Haus. Die Versicherung begleicht jetzt diesen Schaden nicht, da sie sich darauf beruft, es sei kein Einbruch vorhanden sondern nur ein Diebstahl der nicht versichert sei! Der freundliche Polizist hat mir auf Nachfrage erklärt, dass es auch ein Nachschlüßeleinbruch gewesen sein könnte - Nicht alle Einbruchsspuren seien für Laien erkennbar Ein einfacher Diebstahl kommt in diesem Haus nicht in Frage! Wer will meine Hosen Größe 36 schon tragen? Entweder sind die weibl. Mitbewohner deutlich kräftiger oder es handelt sich im Haus um Männer! Da die Versicherung den Versicherungsschaden nicht beglichen hat - habe ich die Versicherung gekündigt - Stw. Sonderkündigungsrecht Die Allianz aktzeptiert dies aber nicht und droht mir jetzt, da ich die Zahlungen eingestellt habe, mit Abgabe an ein Inkassounternehmen Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar Mit freundlichem Gruß
13.05.2010 - 15:20:00
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Grenzen Schweigepflichtentbindung
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Ärzte, die den Versicherungsnehmer bisher behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden. So bekommt der Versicherungsnehmer das Gefühl, dass die Versicherung frei über die gesamte Krankengeschichte verfügen kann. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz (wenn ja welches), in dem Grenzen dieser Schweigepflichtentbindung festgelegt sind? Dessen Aussage könnte z.B. sein, dass der Arzt Patientendaten die länger als 10 Jahre zurückliegen selbst dann nicht an Dritte weitergeben darf, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Welcher Zeitraum wäre dann entscheidend: Der Zeitraum zwischen dem Eintrag in der Krankenakte und dem Vertragsabschluss oder dem Bedarf der Einsicht in die Krankenakten?Über eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen GrüßenDaniel
13.05.2010 - 15:18:18
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Restschuldversicherung
Habe im Januar 2008 ein Kredit aufgenommen mit einer Arbeitslosigkeitsversicherung. Aus beruflichen Gründen meines Mannes sind wir im September von Hessen nach Bayern umgezogen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber in Hessen gekündigt und bin noch arbeitslos. Daher wollte ich die Versicherung in Anspruch nehmen. Der Antrag wird jedoch abgelehnt, da ich selbst gekündigt habe. Dies musste ich aber tun, da ich behindert bin (90%) und auf die Hilfe meines Mannes angewiesen bin. Was kann ich tun, damit die Versicherung meine Raten übernimmt? Vielen Dank im Voraus.
13.05.2010 - 15:16:59
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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Ich habe nach einer Verkehrskontrolle, und mit Zustellung eines Strafbefehls meine Fahrerlaubniss für ein Jahr entzogen bekommen. Dies begründete sich auf den nicht wiedersprochenen und zu recht festgestellten erhöten Alkoholspiegel in meinem Blut. Diese liegt jetzt über 20 Jahre zurück. Kann ich denn Führerschein ohne erneute Fahrprüfung zurück erhalten? MfG Schuldt
13.05.2010 - 15:13:33
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