Im Medizinrechtsforum der Rechtsanwälte Kotz aus Siegen können sich Patienten und betroffene Angehörigen zu allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet austauschen.
Ein Hamburger Kieferchirurg hat mir nach einer von ihm selbst durchgeführten Beckenkamm-Transplantation im Bereich 21-22 ein Implantat circa 45° verschoben zur normalen Wurzelachse eingebaut. Dadurch ist ein ästhetisch akzeptable Versorgung nur mit Sonderbemühungen des Zahntechnikers zu erreichen.
Ich stehe nun vor der Entscheidung die handwerkliche Ausführung der kieferchirurgischen Arbeit durch einen Gutachter der Zahnärztlichen Vereinigung überprüfen zu lassen, um dann ggf den Schaden, bzw Mangel bestätigen zu lassen.
Ich habe kein Interesse daran, dass der Kieferchirurg mir den mittlerweile eingewachsenen transplantierten Knochen zersägt und nach einer Achsendrehung wieder einsetzt. Ich will keine weitere OP, sondern eine Kompensation in Geld.
Angesichts der Gutachterkosten in Höhe von 150 Euro möchte ich erfahren, wie hoch ein Schaden anzusetzen wäre, um abzuwägen, ob sich der Streit überhaupt rentiert.
Hallo!Meine Schwiegermutter wurde im Krankenhaus erfolgreich behandelt,am Tag der Entlassung stürtzte sie,so dass sich der Krankenhausaufenthalt um 2 Wochen verzögerte um die Sturtsfolgen zu beheben.Der Sturtz ereignete sich weil meine Schwiegermutter ein steifes Bein hat und keine Behindertentoilette vorhanden war.Frage: Muss für diesen zusätzlichen Krankenhausaufenthalt von ihr die tägliche Zuzahlungsgebühr von 10.00 Euro bezahlt wernen?
meine frage ist muß ein arzt einen patienten vor gabe von medikamenten ausführlich auf die wirkungsweise aufklären?so werden patienten mitunter so unter medikamente gesetzt, das sie a handlungsunfähig (vertrauen auf den arzt), extreme gewichtszunahme, libidoverlust und ausfallerscheinungen haben.
wann darf ein arzt das?
Ein Hamburger Kieferchirurg hat mir nach einer von ihm selbst durchgeführten Beckenkamm-Transplantation im Bereich 21-22 ein Implantat circa 45° verschoben zur normalen Wurzelachse eingebaut. Dadurch ist ein ästhetisch akzeptable Versorgung nur mit Sonderbemühungen des Zahntechnikers zu erreichen.
Ich stehe nun vor der Entscheidung die handwerkliche Ausführung der kieferchirurgischen Arbeit durch einen Gutachter der Zahnärztlichen Vereinigung überprüfen zu lassen, um dann ggf den Schaden, bzw Mangel bestätigen zu lassen.
Ich habe kein Interesse daran, dass der Kieferchirurg mir den mittlerweile eingewachsenen transplantierten Knochen zersägt und nach einer Achsendrehung wieder einsetzt. Ich will keine weitere OP, sondern eine Kompensation in Geld.
Angesichts der Gutachterkosten in Höhe von 150 Euro möchte ich erfahren, wie hoch ein Schaden anzusetzen wäre, um abzuwägen, ob sich der Streit überhaupt rentiert.
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt. Meine Frau war an einem Donnerstag beim Autofahren ohnmöchtig geworden. Zum glück konnte sie noch rechtzeitig anhalten, und sackte dann erst am Steuer zusammen. Sie wurde in die Notfall-Ambulanz eingeliefert und noch am gleichen Abend entlassen. 2 Tage später, hatte Sie einen schweren Verkehrsunfall, weil Sie eine rote Ampel übersehen hatte. Sie ist sich sicher gewesen, dass diese Ampel grün zeigte. Zeugen sagen etwas anderes. Nun haben wir von der Neurologin meiner Frau erfahren, dass der Arzt am besagten Donnerstag eigentlich meine Frau hätte Informieren müssen, dass wenn jemand am Steuer Ohnmächtig wird mindestens 6 Monate nicht mehr fahren dürfte. Hätte meine Frau dies gewußt, wäre der Unfall niemals passiert. Ist der Arzt mitschuld an dem Unfall?
Gruß
Daniel