Neben aktuellen Informationen zum Thema Arbeitsrecht haben Sie auf unserer Homepage die Möglichkeit, über die Themen, die Ihnen wichtig erscheinen, ausgiebig zu diskutieren. Zusätzlich können Sie sich über verschiedenste Themen aus dem Zivilrecht in unseren Artikeln informieren. Die Bearbeitung Ihres Mandatsauftrags übernehmen wir - unterstützt durch modernste Technik - übrigens deutschlandweit!
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und kann er seinen gesetzlichen Mindesturlaub und gesetzlichen Schwerbehindertenzusatzurlaub aus diesem Grunde bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, so ist dieser auszuzahlen. Lediglich der tarifvertragliche Sonder-/Mehrurlaub kann aufgrund bestehender tarifvertraglicher Regelungen abgeltungslos verfallen (BAG, Urteil vom 23.03.2010, Az.: 9 AZR 128/09).
Bei erheblichen Steuerschulden und fehlendem Rückzahlungswillen kann von den Behörden von einem Sterfluchtwillen ausgegangen werden, der diese dazu berechtigt, die Ausstellung eines Reisepasses zu versagen oder einen Reisepass zu entziehen (VG Berlin, Beschluss vom 11.03.2010, Az.: VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09).